E-Mail: info@hintertersana.ch
Zufahrt
Anschrift:
Hinder Tersana 6
7212 Seewis im Prättigau
Das Maiensäss Hinter Tersana liegt auf dem Seewiser Boden.
Die Zufahrtstrasse zum Maiensäss führt jedoch über Fanas, Gemeinde Grüsch. Unterhalb des Dorfes Fanas fahren Sie links in die Curtinalstrasse, die zum Campingplatz Lengtanna führt.
In Lengtanna beginnt die gebührenpflichtige Alpstrasse (Kiesstrasse).
Nach circa 6 km erreichen Sie Ober Tersana.
Danach müssten Sie der Privatsrasse nach Hinder Tersana folgen. Nach etwa 700 Meter erreichen Sie das Maiensäss Hinter Tersana.
Art. 12 des Gesetzes das Befahren von Wald- und Alpstrassen, Grüsch. Besondere Vorschriften. Der Forstdienst der Gemeinde Grüsch kann bei ungünstigen Strassenverhältnissen, wie z.B. nasser Fahrbahn, Schnee, Steinschlag usw., alle Fahrten verbieten oder für bestimmte Streckenabschnitte, Zeiten oder Fahrzeugkategorien Beschränkungen erlassen.
Quelle: Gesetz über das Befahren von Wald- und Alpstrassen (gruesch.ch)
Mietbedingungen
(Scrollen Sie durch den Inhalt.)
Stornierungsfrist:
• Ab dem Datum des beidseitig unterzeichneten Mietvertrages bis 2 Wochen vor Aufenthaltsbeginn wird ein Unkostenbeitrag von 70 CHF einbehalten und der Gesamtmietpreis wird zurückerstattet.
• In den letzten 2 Wochen vor Aufenthaltsbeginn – 75% des Mietpreises wird zurückerstattet.
• Für kurzfristige Buchung gilt dieselbe Stornierungsfrist.
• No-Show (Nichterscheinen) innerhalb Ankunftsdatum. – 50% des Mietpreises wird zurückerstattet.
• Verkürzter Aufenthalt. Gäste, die ihre Aufenthaltsdauer bei der Ankunft im Maiensäss verkürzen oder nach Ankunftsdatum angekommen sind – Gesamtzahlung wird einbehalten.
• Force Majeure (Höhere Gewalt) – Beiden Vertragsparteien steht es im Falle einer höheren Gewalt frei, vom Vertrag zurückzutreten. Die höhere Gewalt umfasst hierbei nicht vorhersehbare Dinge, die die Vertragserfüllung für eine der beiden Seiten nahezu unmöglich macht, beträchtlich behindert oder gar
Vertragspartner in Gefahr bringt. In diesen Fällen der höheren Gewalt sind beide Parteien von Ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist in diesen Fällen für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Die Vertragspartei, die sich auf das Vorliegen der höheren Gewalt beruft, hat diese nachzuweisen und sofort der anderen Vertragspartei anzuzeigen.
Haftungsausschluss: Die letzte Überarbeitung wurde am 16. Februar 2024 vorgenommen und tritt bei den nächsten Buchungen in Kraft. Alte Verträge, die bereits ausgestellt und unterschrieben sind, werden respektiert und sind gültig.